Beitrag und Gebühren (gültig ab 01.01.2014)

Aufnahmegebühr:
Aufnahmegebühr ermäßigt:

25,- Euro
15,- Euro

Mitgliedsbeitrag jährlich:
Mitgliedsbeitrag ermäßigt:

(In sozial gerechtfertigten Fällen, sowie für Schüler, Studenten und Empfänger von Leistungen nach SGB)

55,- Euro
35,- Euro

Rechtsschutzversicherung (wählbar):

22,- Euro

Im Jahr des Beitritts ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis zum Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitritt erfolgt, zu entrichten.

Personen, die mit dem Mitglied einen gemeinsamen Haushalt führen, sind beitragsfrei in die Mitgliedschaft eingeschlossen.

Preis in Euro

Schriftsatzgebühr:

(Anfertigung kurzer Schreiben im Namen des Mitgliedes)

1,- bis 120,-

Rechtsbesorgung:

(bei Übernahme der außergerichtlichen Vertretung)

20,- bis 120,-

Hausbesichtigungen:

(nach Entfernung zum Besichtigungsort)

20,- bis 120,-

Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind
keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.

Mahngebühren:

erste:

5,- Euro

zweite:

5,- Euro

Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.

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