Gruppen-Mietrechtsschutzversicherung
Gemäß § 7 des Rechtsberatungsgesetzes ist Mietervereinen nur die außergerichtliche Vertretung der rechtlichen Interessen Ihrer Mitglieder gestattet. Damit Sie auch dann noch sagen können:
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !!!
wenn Ihr Vermieter mit Klage droht oder Sie selbst nur mit Hilfe des Gerichts zu Ihrem Recht kommen, bietet Ihnen der MVB seit 01.01.2001 die Möglichkeit einer Gruppenrechtsschutzversicherung beizutreten.
Für einen Beitrag von 22 Euro im Jahr übernimmt diese nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit, alle Kosten einer gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Mieter, Untermieter oder Nutzungsberechtigter bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro
bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro.Der Beitritt kann jeweils zum Beginn eines Quartals erklärt werden.
Merkblatt zur Rechtsschutz-Versicherung
Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung in allen Mietrechtsfragen. Darüber hinaus können Sie gegen Gebühr weitere Leistungen in Anspruch nehmen, so z.B. die außergerichtliche Vertretung (Rechtsbesorgung). Entsprechend § 7 Rechtsberatungsgesetz ist es Mietervereinen jedoch nicht erlaubt seine Mitglieder auch gerichtlich zu vertreten.
Deshalb bietet Ihnen der MVB die Möglichkeit des Beitrittes zu einer Gruppenmietrechts-schutzversicherung.
Als Mitglied unseres Vereins sind Sie also nicht automatisch versichert !!!
Sollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, können Sie jederzeit Ihren Beitritt schriftlich gegenüber dem Verein bzw. dem Versicherer erklären. Bitte beachten Sie, dass die Beitragszahlung ausschließlich per Bankeinzug erfolgt. Vertreter des Vereins bzw. des Versicherers kassieren grundsätzlich keine Beiträge in bar oder per Scheck.