Aktuelles vom Mieterbund

rbb zu Heizkosten in Brandenburg

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Mieterverein Brandenburg gibt Tipps zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz

Vom 13. bis 15. Oktober konnten sich die Brandenburger, über Neuheiten, Trends und praktische Lösungen zu erneuerbaren, effizienten und zukunftsweisenden Energien, auf der Brandenburger Energiemesse informieren. An den drei Veranstaltungstagen voller Energie im Beetzsee-Center informierten und berieten Fachleute verschiedener Branchen. Das umfangreiche Messeangebot der zwölf Aussteller bot auch Tipps der Verbraucherberatung und Fachvorträge zu Energiesparthemen. Kinder hatten ihre helle Freude, wenn sie in die Pedale traten und mit der gewonnenen Energie Wasser zum Kochen bringen konnten. Viel Interesse fanden auch die Information des Mieterverein Brandenburg und Umgebung e.V. (Foto: Schulze-Janzen).

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Mieterfest und Jubiläumsveranstaltung

20 Jahre - Mieterverein Brandenburg und Umgebung e.V.

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Deutscher Mietertag 2011 in Berlin

Mieterbund zu Klimaschutz und Energieeffizienz Forderungen zur Wohnungs- und Mietenpolitik

Auf einer Pressekonferenz in Berlin zu Beginn des 64. Deutschen Mietertages erklärte Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips, energetische Modernisierungen müssten als Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Vermietern und Mietern begriffen werden. Deshalb reiche es auch nicht aus, wenn die Politik Anreize für Eigentümer und Investoren über Förderprogramme, verbesserte steuerliche Abschreibungen und den Abbau von Mieterrechten schaffe, dann aber die Mieter die Kosten der energetischen Modernsierungen zahlen lasse. Rips stellte einen Mix verschiedener Maßnahmen vor, die notwendig sind, um die Sanierungsrate im Wohnungsbestand tatsächlich auf jährlich 2 Prozent zu verdoppeln. Daneben forderte er, die Bundesregierung müsse in der Wohnungs- und Mietenpolitik Akzente setzen und für mehr altengerechte Wohnungen und Wohnungsneubau sorgen, sich um die privatisierten Wohnungsbestände kümmern und Programme, wie das Städtebauförderungsprogramm, auf hohen Niveau fortführen.

Eröffnung und Geschäftsberichte

Mit einer Pressemeldung zum 64. Deutschen Mietertag stellte sich der Deutsche Mieterbund als Dachorganisation der 15 Landesverbände und 322 örtlichen Mietervereine vor. „Wir sind stolz, dass wir im Gegensatz zu anderen Organisationen auch in den letzten Jahren noch einmal stärker geworden und gewachsen sind. Das spricht für die sehr professionelle und in besonderem Maße serviceorientierte Arbeit der Mietervereine“, erklärte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Mieterbund-Präsident mit Rekordergebnis wiedergewählt Die rund 440 stimmberechtigten Delegierten des 64. Deutschen Mietertages in Berlin wählten Dr. Franz-Georg Rips mit überwältigender Mehrheit von 97,6 Prozent für vier weitere Jahre zu ihrem Präsidenten. „Ich nehme die Wahl an, ich bin gerne Präsident des Deutschen Mieterbundes“, sagte Rips.

Töpfer wirbt für Energiewende

Im Rahmen des Festvortrags warb Prof. Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister a. D. und zuletzt Vorsitzender der Ethikkommission, für die Energiewende. Töpfer griff auch Vorschläge des Deutschen Mieterbundes auf. Es sei sinnvoll, die energetische Gebäudesanierung mit altengerechten Umbaumaßnahmen zu verbinden. Energetische Sanierungsmaßnahmen könnten in Städtebauförderungsprogrammen berücksichtigt werden, und die finanzielle Verantwortung für die energetische Sanierung könnte zu je einem Drittel beim Vermieter, dem Mieter und dem Staat liegen.

Heftiger Streit um das Mietrecht

Heftigen Streit gab es auf dem 64. Mietertag um das Mietrecht. Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, stellte den Referentenentwurf aus dem Justizministerium vor. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz plant die Bundesregierung deutliche Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter. Ingeborg Junge-Reyer, Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung in Berlin, und Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips, lehnten den Entwurf weitgehend ab. Stattdessen forderten sie, das Mietrecht müsse zu Gunsten der Mieter geändert werden. Mieter bräuchten insbesondere mehr Schutz vor drastisch steigenden Mieten.

Vorstandswahlen beim Deutschen Mieterbund

Der 64. Deutsche Mietertag in Berlin hat nach Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips mit großer Mehrheit auch die bisherigen Vorstandsmitglieder Ellen Schultz, Dr. Eckard Pahlke, Heidrun Clausen, Wolfgang Hessenauer, Jürgen Effenberger, Anke Matejka und Rolf Gaßmann wiedergewählt. Neu in den 12-köpfigen Vorstand des Deutschen Mieterbundes wurden Franz-Xaver Corneth, Randolph Fries, Josef Vilzmann und Reiner Wild gewählt.

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Mieterbund in Fernsehen, Funk und Presse

Insbesondere der Themenblock Energiewende und Gebäudesanierung stieß auf das Interesse der Medien. Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten gab dem Deutschlandfunk ein Interview zu den Auswirkungen der Energiewende auf die Kaltmiete, Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips äußerte sich zur Gebäudesanierung im ZDF-Morgenmagazin. Beide Beiträge können Sie im Internet sehen bzw. hören: Siebenkotten: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2011/06/15/dlf_20110615_0650_e902a228.mp3 Rips: http://wstreaming.zdf.de/zdf/veryhigh/110615_rips_mom.asx

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Wohnungsbau weiter auf historischem Tiefstand

„Die Fertigstellungszahlen 2010 sind enttäuschend. Der erhoffte Aufschwung ist ausgeblieben. Nach wie vor bewegen sich die Wohnungsneubauzahlen auf einem historischen Tiefstand, dem niedrigsten Fertigstellungsniveau seit 50 Jahren“, erklärte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. „Wir brauchen hier eine verstärkte Förderung des Neubaus, unter Umständen auch zusätzliche steuerliche Anreize“.

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Mieterbund für verbesserte Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten nannte es richtig, wenn die Politik über Förderprogramme oder verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Investitionsanreize für Eigentümer und Investoren schaffe. Der Einsatz öffentlicher Gelder müsse sich im Ergebnis aber auch zu Gunsten der Mieter bei der Berechnung der Mieterhöhungen nach durchgeführter Sanierung auswirken. Zurzeit sei dies nur bei öffentlichen Förderprogrammen, nicht aber bei verbesserten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gewährleistet. Siebenkotten war als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur öffentlichen Anhörung über das geplante Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden geladen (vgl. Anlage).

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Mieterbund kritisiert Kürzung der Städtebauförderung

„Mit den Kürzungen für die Städtebauförderung auf nur noch 410 Millionen Euro droht diesen wichtigen Programmen 2012 der Absturz in die Bedeutungslosigkeit“, erklärte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. „Wir fordern die Bundesregierung auf und erhoffen uns die Unterstützung der Landesbauminister, dass die Mittel für die Städtebauförderung mindestens wieder auf das Niveau von 2010, das heißt auf 610 Millionen Euro, aufgestockt werden“.

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Mieterbund-Direktor fordert gerechte Verteilung der Energiewendekosten

„Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein für die notwendige Energiewende. Die Politik darf aber nicht nur Anreize schaffen für Eigentümer und Investoren über Förderprogramme, verbesserte steuerliche Abschreibungen und den Abbau von Mieterrechten. Die Politik muss vor allem Wege aufzeigen, wie die Kosten und Lasten gerecht zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden können“, forderte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten anlässlich der Beratungen verschiedener „Energiewende-Gesetze“ im Deutschen Bundestag.

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Mieterbund-Direktor kritisiert Haushaltsentwurf

„Wohnungspolitik und Städtebauförderung sind bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 2012 erneut unter die Räder gekommen“, kritisierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten den Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2012. „Es gibt kein Geld für das Programm ‚Altersgerecht umbauen‘. Die Gelder für die Städtebauförderung werden erneut gekürzt, innerhalb von zwei Jahren jetzt um rund ein Drittel. Für das ehrgeizige CO2-Gebäudesanierungsprogramm sind die zur Verfügung gestellten Mittel völlig unzureichend. Statt der erforderlichen 5 Milliarden Euro gibt es nur 1,5 Milliarden Euro, 700 Millionen Euro weniger als noch 2009.

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Mieterbund begrüßt Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten begrüßte die Vorschläge der Bundestagsfraktion der LINKEN zur Änderung des Mietrechts: „Die Sicherung bezahlbarer Mieten und Energiekosten muss im Mittelpunkt einer sozialen und gerechten Mietenpolitik stehen“ ).

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Mieterbund fordert Nachbesserungen bei Gebäudesanierungs-Gesetzen

Im Vorfeld der Beratungen des Bundesrates zu den „Energiewende-Gesetzen“ hat der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Bundesrat aufgefordert, sich für Nachbesserungen einzusetzen. Notfalls müsse der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Siebenkotten forderte, dass die Finanzmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm von 1,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufgestockt werden müssen. Außerdem müssten Regelungen über verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei Gebäudesanierungen auch Mietern zu Gute kommen, über niedrigere Modernisierungskosten und damit geringere Mieterhöhungsspielräume.

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Wohnungsmängel und Mietminderung

Die häufigsten Mängel – Was Mieter tun können

(dmb) Jede 5. Rechtsberatung der DMB-Mietervereine dreht sich aktuell um Wohnungsmängel, Reparaturen und Mietminderungen. Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht und verzichten auf Reklamationen, zahlen trotz Mängeln weiter die volle Miete oder geben Reparaturen unnötig oder vorschnell selbst in Auftrag. Der Deutsche Mieterbund hat deshalb in einer neuen Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Mängeln rund um die Wohnung aufgelistet und nennt anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen Beispiele, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf. Mängel – Grund oder Ursache spielen keine Rolle

Ein Mangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er will und wie er es nach dem Vertrag erwarten darf. Danach müssen sich alle Räume der Wohnung, Treppen, Flure, Speicher, Keller und Zugänge in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Technische Anlagen, wie zum Beispiel Heizung, Fahrstuhl oder Durchlauferhitzer, müssen funktionieren. Auch Lärmbeeinträchtigungen aus dem Haus oder aus benachbarten Häusern können Mängel sein. Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern der Mietsache trifft oder nicht. Wichtig ist allein, dass ein Mangel vorliegt. Ausnahme: Der Mieter hat den Mangel selbst verschuldet. Dann ist die Mietminderung ausgeschlossen. Mängel anzeigen – Vermieter informieren

Treten während der Mietzeit Mängel in der Wohnung oder am Haus auf, muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden, am besten schriftlich. Er muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern, zum Beispiel die notwendigen Reparaturen veranlassen. Miete mindern – aber richtig

Solange der Mangel oder Schaden vorliegt und der Vermieter ihn nicht beseitigt hat, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann er zwischen ein und 100 Prozent bei vollständiger Unbewohnbarkeit der Wohnung von der Miete abziehen. Das Recht zur Mietminderung besteht nicht, wenn es sich bei dem Mangel um eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung handelt, zum Beispiel einen Haarriss an der Wand oder eine defekte Glühbirne. Grundlage der Mietminderung ist die Bruttomiete, das heißt die Miete inklusive Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten. Die Mietminderung muss nicht beantragt werden. Der Mieter kann nach dem Gesetz bei Mängeln weniger Miete zahlen. Treten im Laufe des Monats Januar Mängel auf, ist die Aprilmiete aber bereits am Monatsanfang gezahlt worden, kann der Mieter im Mai entsprechend weniger zahlen. Die Miete darf aber nur für den Zeitraum gekürzt werden, in dem der Mangel tatsächlich vorlag. Beispiel: Kann die Miete wegen Baulärms und Schmutz um 30 Prozent gemindert werden, war die Baustelle aber nur vom 1. bis 15. des Monats eingerichtet, kann auch nur für den halben Monat die Miete gekürzt werden, also insgesamt 15 Prozent. Weitere Mieterrechte – Von Abmahnung bis Zurückbehaltungsrecht

Reagiert der Vermieter nicht oder weigert er sich, die Mängel zu beseitigen, kann der Mieter neben der Mietminderung zusätzlich einen Teil der Miete zurückbehalten. Er kann den Vermieter sogar auf Mängelbeseitigung verklagen. Dauert das zu lange, kann er auch, wenn sich der Vermieter trotz Abmahnung nicht rührt, den Mangel selbst beseitigen lassen. Kommt es aufgrund der Mängel zu Schäden an Einrichtungsgegenständen des Mieters, kann er unter Umständen Schadensersatz fordern. Bei schwersten Mängeln, wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist oder Gesundheitsgefahren drohen, kann der Mieter fristlos kündigen.

Neue Grundsatzurteile – Der Bundesgerichtshof zu Wohnungsmängeln

Verjährung: Der Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln in der Wohnung oder im Haus kann nicht verjähren (BGH VIII ZR 104/09). Elektroversorgung: Auch Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung haben Anspruch auf eine Elektroversorgung, die sicherstellt, dass mehrere Haushaltsgeräte gleichzeitig genutzt werden können, z.B. Waschmaschine und Staubsauger. Einschränkungen im Mietvertrag sind unzulässig (BGH VIII ZR 343/08). Trittschall: Mieter haben kein Recht zur Mietminderung wegen Mängeln der Trittschalldämmung, wenn die geltenden DIN-Vorschriften eingehalten wurden. Maßgeblich sind die DIN-Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Hausbaus galten. Sie bestimmen die Anforderungen an den Wohnungsstandard, den Mieter erwarten können, zumindest so lange nicht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde (BGH VIII ZR 85/09). Opfergrenze: Hat das Einfamilienhaus einen Verkehrswert von rund 28.000 Euro, kann der Mieter keine Mängelbeseitigung fordern, die zwischen 47.500 und 95.000 Euro kosten würde. Hier ist die Opfer- oder Zumutbarkeitsgrenze für den Vermieter überschritten (BGH VIII ZR 131/09). Mängelanzeige: Die Miete darf erst gemindert oder zurückbehalten werden, wenn der Vermieter darüber informiert ist, dass die Mietsache mangelhaft ist. Informiert der Mieter nicht, sondern stellt er einfach die Mietzahlung ein oder zahlt weniger Miete, kann er fristlos gekündigt werden (BGH VIII ZR 330/09).

Die Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ (ISBN 978-3-933091-88-8) kostet 6 Euro und kann bei allen örtlichen Mietervereinen gekauft oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de (zzgl. 1,20 Euro Versandkosten) bestellt werden.

Die häufigsten Wohnungsmängel und mögliche Minderungsquoten

Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung

* Feuchtigkeitsschäden in Küche und Wohnbereich – 20 % Mietminderung (LG Berlin GE 2011, 56).
* Erhebliche Feuchtigkeitsschäden in einer Erdgeschosswohnung durch aus dem Boden aufsteigende Feuchtigkeit – 60% Mietminderung (AG Bad Vilbel WuM 96, 701).
* 100 % Mietminderung, wenn die Feuchtigkeitsschäden zu einer lebensgefährlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung führen (LG Berlin GE 2009, 845).
* Schimmelbildung und Verfleckung in zwei Räumen – 25 % Mietminderung (AG Lüdenscheid WuM 2007, 16).
* Schimmel in allen Räumen einer Neubauwohnung – 75 % Mietminderung (LG Köln WuM 2001, 604).

Lärm infolge von Baumaßnahmen im Haus, in der näheren Umgebung bzw. Nachbarschaftslärm

* Baulärm, hervorgerufen durch den Bau der ICE-Trasse, führt zu einer Minderung von 10 bis 20 % (LG Wiesbaden WuM 2000, 184; LG Köln WuM 2001, 78).
* Sind infolge des Baulärms ein Öffner des Fensters und eine normale Unterhaltung nicht möglich, kommt es infolge der Bauarbeiten zu Erschütterungen in der Wohnung usw. – 25 % Mietminderung (LG Darmstadt WuM 84, 245).
* Umfangreiche Bauarbeiten, wie Ausbau des Dachgeschosses, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Arbeiten in der Mieterwohnung selbst, wie Wände, Decken und Böden aufstemmen – 100 % Mietminderung (AG Charlottenburg MM 96, 455).

Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben

* Ist die Wohnung tatsächlich 15 % kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete um 15 % kürzen. Beträgt die Flächenabweichung 20 %, ist eine Mietminderung von 20 % gerechtfertigt usw. (BGH WuM 2010, 240; BGH WuM 2004, 336).

Ausfall oder Defekt technischer Geräte, z. B. Aufzug, Heizung, Warmwasserboiler

* Unbenutzbarkeit des Fahrstuhls bei einer Wohnung im 4. Obergeschoss – 10 % Mietminderung (AG Charlottenburg GE 1990, 423).
* Bremsgeräusche des Fahrstuhls, die über 30 dB (A) hinausgehen – 10 % Mietminderung (LG Berlin GE 2011, 58).
* Heizungsausfall in der ganzen Wohnung – 50 % Mietminderung (LG Bonn WuM 82, 170).
* Heizungsausfall und daraus resultierende Raumtemperaturen zwischen 14 und 15 Grad Celsius und zusätzlicher Ausfall des Warmwassers – 70 % Mietminderung (AG Görlitz WuM 98, 315).
* Bei einem Heizungsausfall während des Winters und kalten Außentemperaturen – 100 % Mietminderung (LG Hamburg WuM 76, 10).
* Ausfall des Warmwasserboilers im Bad – 15 % Mietminderung (AG München NJW-RR 91, 485).
* Liegt die Warmwassertemperatur unter 40 Grad Celsius – 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 96, 701).

Schäden am Haus oder in der Wohnung, z.B. morsche Fenster, undichtes Dach

* Die Fenster sind so verrottet, dass sie nicht verschließbar sind und deshalb ein ungehindertes Eindringen ermöglichen – 10 % Mietminderung (AG Bergisch Gladbach WuM 80, 17).
* Bei Undichtigkeit aller Fenster und damit verbundener ständiger Feuchtigkeit in der Wohnung – 50 % Mietminderung (AG Leverkusen WuM 81, U 9).
* Ausfall der Gegensprech- und Klingelanlage – 10 % Mietminderung (AG Rostock WuM 99, 64).

Die Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ (ISBN 978-3-933091-88-8), 92 Seiten, 6 Euro, kann bei uns gekauft oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de (zzgl. 1,20 Euro Versandkosten) bestellt werden.

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Energieeffizienz und Gebäudesanierung

Mieterbund fordert parteiübergreifendes Konzept

(dmb) „Wir erwarten, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzen, um vernünftige, parteiübergreifende Zielvorgaben für die energetische Gebäudesanierung zu erarbeiten, und ein Konzept vorlegen, das die Finanzierung entsprechender Modernisierungs-maßnahmen mit einschließt“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Es muss Schluss sein mit kleinlichem Parteienstreit über die Frage, wo, wie und wann saniert werden muss, ob und wie lange es öffentliche Förderung oder Steuererleichterungen geben soll. Wir brauchen jetzt verlässliche Rahmenbedingungen.“

Der Deutsche Mieterbund unterstützt alle Bestrebungen, den Gebäudebestand in Deutschland umfassend energetisch zu sanieren. Wer aber bis zum Jahr 2020 den Wärmedarf um 20 Prozent reduzieren, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen und deshalb die Sanierungsquote für Wohnimmobilien verdoppeln will, muss auch erklären, wer das bezahlen soll. Eine umfassende energetische Modernisierung kann weder über eingesparte Heizkosten noch über Mieterhöhungen finanziert werden. Öffentliche Förderung ist unverzichtbar.

Obwohl die Bundesregierung die Sanierungsquote für Häuser und Wohnungen verdoppeln will, hat sie die Fördermittel, beispielsweise über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, in den letzten Jahren drastisch zurückgefahren. 2009 standen für die Gebäudesanierung noch 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. 2010 waren es rund 1,35 Milliarden Euro. In diesem Jahr sind es noch 436 Millionen Euro, evtl. kommen noch 500 Millionen Euro aus dem Sonderfonds für Klimaschutz und Energie hinzu. Für 2012 sind gar keine Finanzmittel mehr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen.

„Forderungen hochfahren und Förderung runterfahren, passt nicht zusammen. Nach unserer Auffassung, die von Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherverbänden, der Deutschen Energieagentur (dena) und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) geteilt wird, sind Fördermittel von 5 Milliarden Euro notwendig, um ausreichende Investitionsanreize für Modernisierungsmaßnahmen zu geben und um die Mieten in energetisch sanierten Wohnungen bezahlbar zu halten“, erklärte Siebenkotten.

Der Mieterbund-Direktor begrüßte, dass nach SPD, Bündnis90/Die Grünen und den Linken jetzt auch die Koalitionsfraktionen eine verstärkte Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen fordern. „Diese Forderungen müssen jetzt endlich konkretisiert und auf einander abgestimmt werden. Außerdem warne ich nachdrücklich davor, zusätzlich neue ‚Nebenkriegsschauplätze‘ im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung zu eröffnen. Wir brauchen weder Abrissprämien für ältere Immobilien noch einen Abbau von Mieterrechten“, erklärte Siebenkotten.

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Wohnungs- und Mieterpolitik der Bundesregierung am Ende

Sparen, kürzen, runterfahren bei Wohngeld, Bau und Stadtentwicklung

(dmb) „Ich kann kein Konzept bei der Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung erkennen. Sparen, kürzen, runterfahren ist das aktuelle Motto – gleichgültig, ob es um Sanierungen und Modernisierungen, Wohngeld oder Städtebauförderung geht. Pläne und Vorstellungen, wie der Wohnungsneubau vor allem in Ballungszentren angekurbelt oder wie der künftige Bedarf an altengerechten und barrierearmen Wohnungen gedeckt werden könnte, fehlen bisher völlig. Das wohnungspolitische Zwischenzeugnis für diese Bundesregierung nach anderthalb Jahren lautet mangelhaft“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, am Wochenende in Leipzig auf dem Landesverbandstag der sächsischen Mietervereine.

Energiekonzept und Gebäudesanierung

Die Bundesregierung steht mit ihren Klimaschutzzielen und ihrem Energiekonzept vor einem Scherbenhaufen. Die erst vor sechs Monaten formulierten Vorstellungen und Pläne drohen zu scheitern.

„Richtig ist, dass Häuser und Wohnungen in Deutschland umfassend energetisch saniert werden müssen. Energie einzusparen, ist heute wichtiger denn je. Wer aber bis zum Jahr 2020 den Wärmebedarf um 20 Prozent reduzieren, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen und deshalb die Sanierungsquote für Wohnimmobilien verdoppeln will, muss auch erklären, wer das bezahlen soll“, forderte der Mieterbund-Präsident. „Die umfassende energetische Modernisierung kann weder über eingesparte Heizkosten noch über Mieterhöhungen finanziert werden. Öffentliche Förderung, beispielsweise über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, ist unverzichtbar.“

Die Fördermittel für dieses erfolgreiche und bewährte Programm hat die Bundesregierung zusammengestrichen und jetzt praktisch auf null gesetzt. Im Jahr 2009 standen für die Gebäudesanierung noch 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung, 2010 waren es rund 1,35 Milliarden Euro. In diesem Jahr sind nur noch 436 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollten noch 500 Millionen Euro aus dem Sonderfonds für Klimaschutz und Energie zur Verfügung stehen. Heute ist aber zweifelhaft, ob aus diesem, von den Kernkraftwerks-Betreibern finanzieren „Laufzeitverlängerungstopf“ überhaupt auch nur ein Euro fließen wird. Für nächstes Jahr sind laut Eckpunktepapier der Bundesregierung keine Finanzmittel mehr für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eingeplant.

„Die Forderungen hochfahren und die Förderung runterfahren, passt nicht zusammen. Wer die Verdoppelung der Sanierungsquote will, muss auch die Fördermittel verdoppeln, darf die Förderung nicht halbieren oder gar einstellen“, erklärte Rips.

Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes, von Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherverbänden, der Deutschen Energieagentur (dena) usw. sind Fördermittel von 3 bis 5 Milliarden Euro notwendig, um ausreichende Investitionsanreize für Modernisierungsmaßnahmen zu geben, um die Mieten in energetisch sanierten Wohnungen bezahlbar zu halten.

„Wir begrüßen, dass jetzt erste Stimmen in den Koalitionsfraktionen laut werden, die eine drastische finanzielle Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms fordern“, erklärte der Mieterbund-Präsident. „Ich warne aber nachdrücklich davor, jetzt wieder neue ‚Nebenkriegsschauplätze‘ im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung zu eröffnen. Wir brauchen weder Abrissprämien für ältere Immobilien noch einen Abbau von Mieterrechten, wie es im Bundesjustizministerium geplant wird. Wir brauchen vernünftige Zielvorgaben und ein Konzept, das die Finanzierung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen mit einschließt.“

Städtebauförderung und Soziale Stadt

Die Bundesregierung hat 2011 die Finanzmittel für die Städtebauförderung von 610 Millionen Euro auf 455 Millionen Euro zurückgefahren. 2012 sind weitere Kürzungen vorgesehen, dann sind nur noch 266 Millionen Euro eingeplant.

„So werden die Städtebauförderung und Stadtumbauprogramme kaputtgespart. Diese Politik ist kurzsichtig und falsch“, kritisierte Mieterbund-Präsident Rips. „Mit diesen Kürzungen werden bewährte Instrumente zur Sicherung bezahlbaren Wohnens, zur sozialen Stadtentwicklung und zum Erhalt sozialer Durchmischung von Wohngebieten praktisch abgeschafft.“

Auch wirtschafts- und finanzpolitisch sind die Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung nicht nachvollziehbar. Zahlreiche Studien belegen, 1 Euro Städtebauförderung löst mindestens 8 Euro Folgeinvestitionen aus. Städtebauförderung ist somit ein hocheffektives Investitionsprogramm, schafft Arbeitsplätze und führt damit zu höheren Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen auf Seiten des Bundes.

Das Programm „Soziale Stadt“ ist schon in diesem Jahr von 95 auf 28 Millionen Euro zusammengestrichen worden. Dadurch steht ein Programm vor dem Aus, mit dessen Hilfe insbesondere benachteiligte Stadtviertel stabilisiert und Maßnahmen zur Integration von Migranten eingeleitet wurden.

„Wir fordern, dass die Städtebauförderung und Programme wie ‚Soziale Stadt‘ ihrer Bedeutung angemessen gefördert werden. Ein Ministerium, das dem Namen nach für Bau und Stadtentwicklung verantwortlich, darf nicht tatenlos zusehen, wie es abgewickelt wird“, erklärte Rips.

Wohngeld und Hartz IV

Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung das Wohngeld gekürzt. Die so genannte Heizkostenkomponente, erst zum 1. Januar 2009 von der großen Koalition eingeführt, wurde nun wieder gestrichen. Mit ihrer Hilfe konnten die Heizkosten bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete mit einbezogen werden. Konsequenz ist jetzt, dass die betroffenen Mieterhaushalte 10 bis 20 Euro weniger Wohngeld im Monat erhalten.

„Die Wohngeldkürzung trifft die einkommensschwächsten Haushalte im Land, vor allem Rentner und Pensionäre. Deshalb ist die Kürzung sozial ungerecht“, erklärte Rips. „Die Begründung der Bundesregierung, die Heizkosten seien gesunken, die Heizkostenkomponente damit jetzt überflüssig, ist schlicht falsch. Heute liegt der Heizölpreis höher als im Oktober 2008, Gas- und Fernwärmepreise liegen auf dem Niveau des Sommers 2008.

Ende 2009 erhielten 859.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Die meisten Wohngeldempfänger sind Alleinstehende, ihr Anteil bei Mieterhaushalten beträgt 59,3 Prozent. Deren Durchschnittseinkommen lag 2009 bei 608 Euro. Trotz Wohngeld müssen diese Haushalte noch 210 Euro Miete zahlen, so dass ihnen lediglich 398 Euro übrig bleiben.

„Diesen Mietern müsste der staatliche Zuschuss zum Wohnen erhöht werden, die Bundesregierung aber kürzt die Wohngeldansprüche, um „unter dem Strich“ 100 Millionen Euro einzusparen“, so der Mieterbund-Präsident.

Nach der Reform der Hartz-IV-Regelungen können Kreise und kreisfreie Städte künftig über Landesgesetze ermächtigt werden, per Satzung die Höhe der zu zahlenden Unterkunftskosten selbst zu bestimmen bzw. Pauschalen für die Mieten und Heizkosten festzulegen.

„Wir fürchten, dass es über Pauschalierungen insbesondere bei den Heizkosten zu Kürzungen kommen kann. Aus unserer Sicht muss es bei der Übernahme der Miete und Heizkosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleiben. Nur dann können zum Beispiel bei den Heizkosten die Energieeffizienz des Gebäudes, die unterschiedlichen Kosten der Energieträger und extreme Preisschwankungen, wie aktuell wieder beim Heizöl, berücksichtigt werden. Wir appellieren deshalb an die Bundesländer, keine Landesgesetze zu verabschieden, die es den Gemeinden ermöglichen, Unterkunftskosten und Heizkosten zu pauschalieren“, erklärte Mieterbund-Präsident Rips.

Wohnungsneubau und altengerechte Wohnungen

Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen ist 2010 erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Im Mehrfamilienhausbereich sind 66.943 Wohnungen genehmigt worden, 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr.

„Diese Zahlen wecken Hoffnung. Tatsächlich liegen die Neubauzahlen aber immer noch auf dem niedrigsten Niveau seit 50 Jahren“, erklärte Rips.

In vielen Großstädten und Ballungszentren sind die Mieten in der letzten Zeit spürbar angestiegen. Insbesondere die Neuvertragsmieten liegen heute zwischen 20 und 40 Prozent über den Bestandsmieten.

„Hier muss die Politik jetzt eingreifen und dieser Entwicklung etwas entgegensetzen. Wir fordern verbesserte Förderungen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsneubau“, sagte Rips.

Insbesondere altengerechte, das heißt barrierefreie oder auch nur barrierearme, Wohnungen fehlen in Deutschland. In 15 Jahren werden in einem Viertel der privaten Haushalte Menschen leben, die 70 Jahre und älter sind. Um deren künftige Anforderungen an das Wohnen befriedigen zu können, müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Zurzeit sind aber allenfalls 2 Prozent des Wohnungsbestandes „altengerecht“, Fachleute sprechen schon von einer drohenden „grauen Wohnungsnot“.

„Wir brauchen jährlich 100.000 zusätzliche altengerechte Wohnungen in Deutschland – gleichgültig, ob durch Neubau oder Umbau und Nachrüstung“, forderte Rips. „Hierzu sind Anreize zum Bau notwendig. Zumindest muss das Programm ‚Altersgerecht umbauen‘ dazu über 2011 hinaus fortgesetzt und verstetigt werden.“