Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist als bundesweiter Verband mit über hundertjähriger Tradition die politische Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland sowie der größte Streitschlichter im Mietrecht.
Der DMB ist Dachverband von 15 Landesverbänden und über 300 örtlichen Mietervereinen mit ca. 3 Millionen Mitgliedern.

Unser Imagefilm veranschaulicht die vielfältige Arbeit des DMB.

Unsere Aufgaben:

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des MVB ist die Rechtsberatung und Interessenvertretung bei allen Fragen rund um's Mietrecht.
Um eine verlässliche Beratung zu gewährleisten, bedürfen Rechtsberater für Ihre Tätigkeit der Erlaubnis.
Beraten und geholfen werden darf deshalb nur Mitgliedern des Vereins - so schreibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

Unsere Stärken:

Mit Dr. jur. Reinhard Schuster, Rechtsanwalt Holger Panzig und der Büroleiterin Kffr. für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Anke Schulze-Janzen sowie dem Geschäftsführer Fachwirt der Immobilienwirtschaft Frank Schulze stehen den Mitgliedern kompetente Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Arbeit des Vereins wird ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Eine öffentliche Förderung, d.h. Geld vom Staat gibt es nicht. Das garantiert die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Mietervereins.

Ca. 2300 Haushalte sind zurzeit Mitglied des Brandenburger Mietervereins. Je mehr Mieterhaushalte sich im Mieterverein organisieren, desto professioneller und effektiver kann die Arbeit vor Ort erfolgen, desto stärker ist das politische Gewicht des Mietervereins innerhalb und außerhalb der Stadt.

Eine Mitgliedschaft im Mieterverein lohnt sich, natürlich vor allem wegen der fachkundigen und kompetenten Rechtsberatung bei allen Fragen rund ums Mietrecht und die Wohnung. Mitglieder vom Mieterverein können aber auch zahlreiche Informations- und Service- Angebote nutzen und dadurch oft ihren Mitgliedsbeitrag und mehr einsparen.

Der Mieterverein hilft:

Mehr als 1800 Rechtsberatungen führen unsere Berater jährlich durch. Fragen, Probleme und Auseinandersetzungen mit dem Vermieter ergeben sich vor allem bei den Nebenkosten und Heizkostenabrechnungen. Auf der Rangliste folgen Themen wie, Wohnungsmängel, Mieterkündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Mietkaution, Vermieterkündigung und Modernisierung.

Der Mieterverein vertritt außergerichtlich die Interessen der Mitglieder. Er hilft seinen Mitgliedern berechtigte Ansprüche gegenüber Vermietern, Verwaltungen und Behörden durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Der Mieterverein hilft sofort ohne Wartezeit. Unsere Berater stehen mit Rat und Tat zur Seite, sobald Sie Ihren Beitritt in den Verein erklärt haben.

In allen Auseinandersetzungen wird zunächst versucht eine gütliche Einigung herbei zu führen. Bisher ist es gelungen, mehr als 97% der Beratungsfälle ohne Einschaltung des Gerichts zu klären.

Der Mieterverein mischt sich ein:

Im Interesse der Mitglieder nimmt der Mieterverein Einfluss auf die örtliche Wohnungspolitik, die Stadtentwicklung und die Gestaltung des Wohnumfeldes. Als Kenner des örtlichen Wohnungsmarktes nimmt der Mieterverein kritisch Stellung, gibt Anregungen und weist auf Probleme hin.
Der MVB beteiligt sich an der Erstellung des Mietspiegels. Unter Berücksichtigung des Mietspiegels können Mieter mit Hilfe des Vereins eine Mieterhöhung überprüfen und vor Vertragsabschluss klären, ob die vom Vermieter verlangte Miete im Rahmen des Ortsüblichen liegt.

Der Mieterverein informiert:

über wichtige mietrechtliche Fragen, neue Gesetze und vieles mehr informiert der Mieterverein mit kostenlosen Flugblättern, die für die Mitglieder in der Beratungsstelle ausliegen.
Dort wird den Mitgliedern auch die Mieterzeitung des Deutschen Mieterbundes zur Verfügung gestellt.

Der Mieterverein ist stark:

Der Mieterverein ist eine starke Gemeinschaft und hat viele Verbündete, vor allem natürlich den Deutschen Mieterbund aber auch die Verbraucherzentrale, die Gewerkschaften und andere soziale Organisationen.

Mietervereine sind eine Macht,

denn bundesweit sind in den ca. 300 örtlichen Vereinen in Deutschland heute schon rund 3 Millionen Mieterinnen und Mieter organisiert.
Mietervereine sind auch deshalb stark, weil sie Selbsthilfeeinrichtungen sind, die durch ihre Mitglieder Unterstützung finden. So wird die Arbeit des Brandenburger Vereins durch ehrenamtliche Helfer unterstützt, die Möglichkeiten reichen vom Austragen der Mieterzeitung bis zum Erfassen von Daten. Weitere Unterstützung ist hier immer willkommen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung des Vereins festgelegt. Die wichtigste Pflicht ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Ohne diesen könnten die Mitarbeiter, die Räume, das Arbeitsmaterial und vieles andere mehr nicht bezahlt werden. Ohne die Beiträge der Mitglieder gäbe es keinen Mieterverein, denn er hat keine anderen Einnahmen. Deshalb ist auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende in der Satzung festgelegt.

Jedes Mitglied kann die Leistungen des Vereins, so oft wie das nötig ist in Anspruch nehmen und hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.