Aufgaben

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren, zwei Kassenprüfer.
    Kassenprüfer kann nicht sein, wer dem Vorstand angehört.
  2. Den Revisoren/innen obliegt die Prüfung der Kassen- und Buchführung des Vereins. Sie haben das Recht und die Pflicht, die Bücher zu prüfen und können hierzu jederzeit in alle Unterlagen einsehen. Beanstandungen sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Nach Abschluss eines Geschäftsjahres haben sie, unter Heranziehung aller für die Kontrolle bedeutsamen Unterlagen und Belege, die Pflicht, die Kassen- und Buchführung zu prüfen und über das Ergebnis in der darauffolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.

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