Beitrag und Gebühren (gültig ab 01.01.2014)
Aufnahmegebühr: |
25,- Euro |
Mitgliedsbeitrag jährlich: *auf Antrag, bei Nachweis eines Haushaltseinkommens abzgl. Warmmiete bis 500,- € |
75,- Euro |
Rechtsschutzversicherung (wählbar): |
22,- Euro |
Im Jahr des Beitritts ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis zum Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitritt erfolgt, zu entrichten.
Personen, die mit dem Mitglied einen gemeinsamen Haushalt führen, sind beitragsfrei in die Mitgliedschaft eingeschlossen.
Preis in Euro |
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Schriftsatzgebühr: (Anfertigung kurzer Schreiben im Namen des Mitgliedes) |
1,- bis 120,- |
Rechtsbesorgung: (bei Übernahme der außergerichtlichen Vertretung) |
20,- bis 120,- |
Hausbesichtigungen: (nach Entfernung zum Besichtigungsort) |
20,- bis 120,- |
Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind
keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.
Mahngebühren: |
erste: |
5,- Euro |
zweite: |
5,- Euro |
Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.