Mieterhöhung: Mietspiegel ist immer heranzuziehen

Will Ihr Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, kann er dabei auf 3 Vergleichswohnungen verweisen. Achtung! Existiert, wie in der Stadt Brandenburg, ein Mietspiegel, kommt der Vermieter nicht um Angaben zum Mietspiegel herum. Trotz Vergleichswohnungen sind Angaben zum Mietspiegel ein "Muss". So jedenfalls hat das Landgericht München entschieden.

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