Geschäfts- und Beratungszeiten

Brandenburg

Nicolaiplatz 12 (Nicolaipassage)

Mo: 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Di: _15.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Mi: _nach Vereinbarung
Do: .15.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Fr: _nach Vereinbarung

E-Mail: mieterverein-brandenburg@online.de

Belzig
Str. der Einheit 53 (Hofpassage)

jeden 1. Mittwoch im Monat
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

E-Mail: mvb.flaeming@online.de

Rathenow
Berliner Str. 59 (gegenüber Rathaus)

jeden 3. Mittwoch im Monat
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

E-Mail: mvb-havelland@online.de

Telefonische Rechtsberatung

03381 224069
Montag: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte nennen Sie uns Ihre Mitgliedsnummer.


Briefzustellung:

Senden Sie Ihre Post bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle, Nicolaiplatz 12, 14770 Brandenburg,
da in den Beratungszentren Havelland und Fläming keine Postzustellung möglich ist.




Bitte bringen Sie zu den Beratungen Ihre Mitgliedskarte, Ihren Mietvertrag
und alle weiteren Unterlagen, zeitlich sortiert, mit.

Welche Unterlagen müssen Sie zum Beratungstermin mitbringen ?

Um unnötige Wege und Zeitverluste zu vermeiden, weisen die Rechtsberater des MVB darauf hin, dass zum Beratungstermin immer der Mietvertrag samt Anlagen und Änderungen einschließlich des Wohnungsübergabeprotokolls mitgebracht werden sollte. Ebenso wichtig ist der gesamte bisherige Schriftverkehr zum strittigen Problem. Welche weiteren Unterlagen gebraucht werden, ist abhängig vom Beratungsthema.

Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden die aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung und die Abrechnungen der Vorjahre zum Vergleich sowie die Ablesebelege benötigt.

Geht es um das Thema Mieterhöhung, sind die Mieterhöhungen der letzten drei Jahre und der Mietvertrag von Bedeutung.

Bei Fragen zur Modernisierung bringen Sie bitte die Modernisierungsankündigung und wenn Sie diese schon erhalten haben, auch die Umlageberechnung mit und - wenn vorhanden - getroffene Vereinbarungen über bereits vom Mieter durchgeführte Modernisierungen und Einbauten.

Bei Mahnungen und Kündigung wegen Mietrückständen, sind die Einzahlungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge über den gesamten strittigen Zeitraum wichtig. Auch alle vorangegangenen Mahnungen sind mitzubringen.

Bei Wohnungsmängeln und Mietminderung legen Sie bitte dem Rechtsberater Ihre schriftliche Mängelanzeige und die Mitteilung zur Mietminderung an den Vermieter oder die Hausverwaltung vor. Auch Beweismittel wie Protokolle, Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen sind in diesem Zusammenhang wichtig und mitzubringen

Einschätzungen der Rechtslage zu Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind ohne Ihren Mietvertrag nicht möglich.

Wollen Sie prüfen lassen, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob bei Auszug Schönheitsreparaturen auszuführen sind, benötigen wir Ihren Mietvertrag mit allen Anlagen und das Übergabeprotokoll vom Einzug. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietverhältnisses sind auch alle Unterlagen zur der von Ihnen gezahlten Kaution mitzubringen.

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