Geschäfts- und Beratungszeiten
Brandenburg
Nicolaiplatz 12 / Nicolaipassage
Mo: 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Di: _15.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Do: .15.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Bitte beachten Sie, das unsere Geschäftsstelle vom 24.12.24 bis 02.01.2025 geschlossen ist.
E-Mail: mieterverein-brandenburg@online.de
Mieter, die noch nicht Mitglied des Vereins sind, können zu diesen Zeiten ihren Beitritt erklären und anschließend Beratung in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unsereren Geschäftsstellen.
Welche Unterlagen müssen Sie zum Beratungstermin mitbringen ?
Um unnötige Wege und Zeitverluste zu vermeiden, weisen die Rechtsberater des MVB darauf hin, dass zum Beratungstermin immer der Mietvertrag samt Anlagen und Änderungen einschließlich des Wohnungsübergabeprotokolls mitgebracht werden sollte. Ebenso wichtig ist der gesamte bisherige Schriftverkehr zum strittigen Problem. Welche weiteren Unterlagen gebraucht werden, ist abhängig vom Beratungsthema.
Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden die aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung und die Abrechnungen der Vorjahre zum Vergleich sowie die Ablesebelege benötigt.
Geht es um das Thema Mieterhöhung, sind die Mieterhöhungen der letzten drei Jahre und der Mietvertrag von Bedeutung.
Bei Fragen zur Modernisierung bringen Sie bitte die Modernisierungsankündigung und wenn Sie diese schon erhalten haben, auch die Umlageberechnung mit und - wenn vorhanden - getroffene Vereinbarungen über bereits vom Mieter durchgeführte Modernisierungen und Einbauten.
Bei Mahnungen und Kündigung wegen Mietrückständen, sind die Einzahlungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge über den gesamten strittigen Zeitraum wichtig. Auch alle vorangegangenen Mahnungen sind mitzubringen.
Bei Wohnungsmängeln und Mietminderung legen Sie bitte dem Rechtsberater Ihre schriftliche Mängelanzeige und die Mitteilung zur Mietminderung an den Vermieter oder die Hausverwaltung vor. Auch Beweismittel wie Protokolle, Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen sind in diesem Zusammenhang wichtig und mitzubringen
Einschätzungen der Rechtslage zu Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind ohne Ihren Mietvertrag nicht möglich.
Wollen Sie prüfen lassen, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob bei Auszug Schönheitsreparaturen auszuführen sind, benötigen wir Ihren Mietvertrag mit allen Anlagen und das Übergabeprotokoll vom Einzug. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietverhältnisses sind auch alle Unterlagen zur der von Ihnen gezahlten Kaution mitzubringen.