Telefonische Beratung

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Telefonische Rechtsberatung für Mitglieder


03381 22 40 69



Montag: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr - (nicht am 06.05.-2024)

Bitte nennen Sie uns Ihre Mitgliedsnummer.


Bitte überlegen Sie sich vor Ihrem Anruf was Sie fragen wollen und konzentrieren Sie sich in Ihrer Schilderung auf den Anlass Ihres Anrufes. Ihr Berater wird ggf. selbst gezielt nach weiteren Hintergrundinformationen fragen, soweit er diese zur Beantwortung Ihrer Frage benötigt. Bitte halten Sie für die telefonische Beratung Ihren Mietvertrag und alle zugehörenden Unterlagen bereit.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Um unnötige Anrufe und Zeitverluste zu vermeiden, weisen die Rechtsberater des MVB darauf hin, dass zur Beratung immer der Mietvertrag samt Anlagen und Änderungen einschließlich des Wohnungsübergabeprotokolls vorliegen solten. Ebenso wichtig ist der gesamte bisherige Schriftverkehr zum strittigen Problem. Welche weiteren Unterlagen gebraucht werden, ist abhängig vom Beratungsthema.

Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden die aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung und die Abrechnungen der Vorjahre zum Vergleich sowie die Ablesebelege benötigt.

Geht es um das Thema Mieterhöhung, sind die Mieterhöhungen der letzten drei Jahre und der Mietvertrag von Bedeutung.

Bei Fragen zur Modernisierung halten Sie bitte die Modernisierungsankündigung und wenn Sie diese schon erhalten haben, auch die Umlageberechnung bereit und - wenn vorhanden - getroffene Vereinbarungen über bereits vom Mieter durchgeführte Modernisierungen und Einbauten.

Bei Mahnungen und Kündigung wegen Mietrückständen, sind die Einzahlungsbelege beziehungsweise Kontoauszüge über den gesamten strittigen Zeitraum wichtig. Auch alle vorangegangenen Mahnungen sind bereit zu halten.

Bei Wohnungsmängeln und Mietminderung ist Ihre schriftliche Mängelanzeige und die Mitteilung zur Mietminderung an den Vermieter oder die Hausverwaltung von Bedeutung. Auch Beweismittel wie Protokolle, Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen sind in diesem Zusammenhang wichtig.

Einschätzungen der Rechtslage zu Eigenbedarfskündigungen des Vermieters sind ohne Ihren Mietvertrag nicht möglich.

Wollen Sie prüfen lassen, welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen und ob bei Auszug Schönheitsreparaturen auszuführen sind, benötigen wir Ihren Mietvertrag mit allen Anlagen und das Übergabeprotokoll vom Einzug. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Mietverhältnisses sind auch alle Unterlagen zur der von Ihnen gezahlten Kaution bereit zu halten.

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