Aktuelles zu Mietrecht und Wohnungspolitik




Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024

Der derzeitige Mietspiegel der Stadt Brandenburg an der Havel läuft zum 30. Juni 2024 aus.
Damit Vermietenden, Mietenden und allen anderen am Wohnungsmarkt Interessierten auch weiterhin eine aktuelle Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Verfügung steht, wird ein neuer Mietspiegel für die Stadt Brandenburg erstellt.
Der Mietspiegel wird eine gründliche Analyse der aktuellen Mietpreise und eine sorgfältige Datenerhebung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse aktuell und verlässlich sind, wird eine Mietspiegelbefragung für den neuen Mietspiegel vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt.
Haben Sie in den letzten 6 Jahren eine neue Wohnung bezogen oder wurde nach dem 2. Januar 2018 Ihre Grundmiete erhöht, beteiligen Sie sich bitte an der

Umfrage für Mieterinnen und Mieter






Wundermittel - Wärmepumpe

Politik und Mainstreammedien sind sich einig, die Lösung für Energiekrise und steigende Heizkosten heißt Wärmepumpe.
Die Wärmepumpenhersteller frohlocken, rechnen mit satten zweistelligen Wachstumsraten 2023.

Doch die Technologie der Wärmepumpen ist längst nicht ausgereift. Deshalb ist der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne Gastherme oft der bessere Weg. Aufgeschreckt von den steigende Öl- und Gaskosten investieren viele fünfstellige Beträge in Wärmepumpen, oft noch in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Doch nur wenn der verheizte Strom grün ist, kann die Rechnung halbwegs aufgehen.

Kündigt Ihr Vermieter den Einbau einer Wärmepumpe als Modernisierungsmaßnahme an, erklären Sie Ihre Duldung nie ohne vorhergehende Beratung beim Mieterverein!

Viele Punkte sind zu prüfen, u.a.:
- Wird Ihre Wohnung ohne Fußbodenheizung und Flächenheizkörper zuverlässig warm, wenn konventionelle Wärmepumpen über eine Vorlauftemperatur von 50 Grad nicht hinauskommen?
- Wird die Stromversorgung der Wärmepumpe zukünftig auch abgesichert sein, wenn viele Abnehmer im Winter mit Wärmepumpen heizen und ihr Elektroauto aufladen?
Ohne eine ehrliche Prüfung der Potentiale und Grenzen von Wärmepumpen drohen gehöriger Frust und überhöhte Heiz(strom)kosten.





Wohngeld Plus

Ab dem 1. Januar 2023 kann Wohngeld Plus beantragt werden Am 25. November 2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat jetzt einen Wohngeldrechner ins Internet gestellt, der Nutzer:innen aufzeigt, ob sie einen Wohngeldanspruch haben könnten. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann aber nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.



Heizen mit Gas doppelt so teuer wie 2020

Die Heizkosten sind schon im vergangenen Jahr, also zu Beginn der Energiekrise, über alle Energieträger gestiegen - und werden in diesem Jahr noch deutlich höher ausfallen. Das zeigt der neue Heizspiegel der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online mit der Auswertung aktueller Verbrauchswerte.

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Mieten

Stopp!

Angesichts der vielfältigen Krisen ist die Forderung nach einem sechsjährigen, flächendeckenden Mietenstopp aktuell, wichtig und richtig wie noch nie!
Hier muss es jetzt mit ordentlich Nachdruck und Tempo weitergehen!
Wir müssen unbedingt unserer Forderung weiterhin Gehör verschaffen!

Mit dem Mietenbilanz-Rechner können Sie, mit wenigen Klicks Ihre eigene Mietsteigerung berechnen.
Falls Ihre Mietenbilanz negativ ausfallen sollte, dann könnten Sie Ihre ganz persönliche Mietenbilanz umgehend an Ihren jeweiligen Bundestagsabgeordneten, den Kanzler und die zuständigen Ministerien weiterleiten - natürlich verbunden mit dem Aufruf endlich zu Handeln!
Das dauert - wir haben es getestet - maximal eine Minute!
Gleichzeitig werden sämtliche Mietenbilanzen auf der Seite mietenstopp.de angezeigt und so erhalten wir ALLE einen jederzeit abrufbaren, alarmierenden Einblick in die Mieten-Situation in Deutschland.




Gilt im Krieg Anwaltsberatung "in zwei Klassen"?

Der Rat der EU hat in seinem Sanktionspaket Rechtsberatung russischer Institutionen untersagt und erschwere damit den Zugang zum Recht, moniert der Deutsche Anwaltverein (DAV). "Es obliegt nicht der EU zu entscheiden, welche Mandate angenommen werden dürfen", warnt DAV-Vize Stefan von Raumer. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschwerte sich mit einem Schreiben beim Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das EU-Sanktionspaket verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und dürfe "in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Anwendung finden".



In mehr als 50 Städten: bundesweite Aktionen und Proteste für einen Mietenstopp


Wohnen ist ein Menschenrecht, doch immer mehr Menschen können sich die Wohnkosten nicht mehr leisten. Und die Situation für Mieter*innen spitzt sich immer weiter zu! Nicht nur die Betriebskosten steigen exorbitant, auch die Kaltmieten kennen nur eine Richtung: nach oben.

Deshalb fanden am Samstag, 8. Oktober, dem bundesweiten Mietenstopp-Aktionstag, zahlreiche Aktionen und Demonstrationen in mehr als 50 Städten statt.

Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin Deutscher Mieterbund (DMB): „Die Zeit ist mehr als reif für einen bundesweiten mehrjährigen Mietenstopp. Die Inflation ist auf Rekordniveau, die Mieten steigen unaufhörlich und die Energiepreise explodieren. Der Gesetzgeber muss endlich handeln und Mieter*innen die Sorge vor Verschuldung, Energiearmut und drohendem Wohnungsverlust nehmen. Vorschläge liegen auf dem Tisch, es fehlt allein am politischen Willen.“

Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied: „Das wohnungspolitische Kernproblem ist das fehlende Angebot an bezahlbaren Wohnungen. Die Bundesregierung wird ihr Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, voraussichtlich nicht erreichen. Deshalb sollte jetzt der angekündigte Bau von 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr im Fokus stehen. Denn wichtiger ist, dass die neu gebauten Wohnungen für Beschäftigte erschwinglich sind und soziale Härten abfedern. Um Wohnungen dauerhaft preisgebunden anzubieten, brauchen wir die im Koalitionsvertrag angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit und ein soziales Bodenrecht.“

Mesun Al-Ustuani, Recht auf Stadt Köln: „Ich heiße Mesun und wohne in der Kölner Innenstadt. Weil Wohnen ein Menschenrecht ist und weil sich in Kölns Wohnungspolitik vieles ändern muss, bin ich bei Recht auf Stadt. Beim Plakatieren habe ich in Restaurants, Kneipen, Friseursalons, Sportstätten und kleinen Läden nur positive Erfahrungen gemacht. Beim Aktionstag dabei zu sein, ist mir eine Herzenssache."

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Mieter*innen stehen zunehmend unter Druck, das sehen wir deutlich an den steigenden Anfragen in unseren Beratungsstellen. Immer öfter haben wir auch mit Menschen aus der Mittelschicht zu tun. Schon vor der Inflation lebten knapp 11% der deutschen Bevölkerung in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überbelastet waren, bei Menschen in armutsgefährdeten Haushalten sogar 41%. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte ist ein Umzug in eine günstigere Wohnung keine Alternative für überlastete Mieter*innen. Sie müssen stattdessen an allen Ecken und Enden sparen, um die Miete weiter zahlen zu können. Diesen Menschen droht Verschuldung oder sogar Wohnungslosigkeit.“

Ulrich Schneider, Geschäftsführer der Paritätische Gesamtverband: „Weder das sogenannte Bürgergeld noch das viel zu kleine Entlastungspaket 3 wird dafür sorgen, ärmere und bereits stark belastete Mieter*innen durch den Winter zu bringen. Die gestiegenen Energie- und Heizkosten sind sozialer Sprengstoff. Was es jetzt braucht, ist ein Strom-, Energie- und Kündigungsmoratorium.“

Mit Aktionen wie Kundgebungen, Aktions- und Infoständen, Demonstrationen, Fahrradtouren, Plakat-Aktionen, Vorträgen, Podiumsdiskussion, Digitalem Actionday oder Presse-Bustour zu Betroffenen in mehr als 50 Städten ist die Liste der kreativen Aktionen für einen Mietenstopp und mehr Schutz von Mieter*innen beeindruckend. Nähere Informationen, welche Aktion in welcher Stadt stattfindet, finden Sie unter www.mietenstopp.de

Matthias Weinzierl, Kampagnensprecher: „Unser Aktionstag verbindet Mieter*innen deutschlandweit und trägt unseren bunten und vielfältigen Protest auf die Straße, wo er hingehört. Gemeinsam machen wir uns stark für eine solidarische Gesellschaft."

Über 160 Initiativen, Bündnisse und Organisationen aus ganz Deutschland beteiligen sich an der Kampagne „Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel“. Die Kampagne ist in mehr als 200 Städten und Gemeinden aktiv.
Ziel der Kampagne: Die Mieten sollen bundesweit für sechs Jahre eingefroren werden.
Während der sechs Jahre Atempause müssen dringend nötige Reformen angegangen werden:

Energetische Gebäudesanierung: Klimaschutz und Wärmewende sozialverträglich gestalten,

Die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, die das Gemeinwohl beim Wohnungsbau in den Mittelpunkt stellt,

Dringend mehr Neubau von leistbaren Mietwohnungen, darunter mindestens 100.000 Sozialmietwohnungen jährlich,

Stärkung der kommunalen Wohnungsunternehmen,

Soziales Bodenrecht,

Strengere Regeln für Eigenbedarfskündigungen und Umwandlungen,

Rasche gesetzliche Neuregelung, die das Vorkaufsrecht der Kommunen wieder ermöglicht und die Kaufpreise wirksam limitiert.

Die Kampagne Mietenstopp

Wir sind eine zivilgesellschaftliche, überparteiliche Kampagne, die sich für einen bundesweiten Mietenstopp einsetzt und die immer größer wird. Mit dabei sind unter anderem viele lokale Mieter*innen-Initiativen, der Deutsche Mieterbund, der Paritätische und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Unsere Aktivist*innen sind über ganz Deutschland verteilt – zusammen kämpfen wir für alle Mieter*innen. Mehr Informationen und alle Forderungen gibt’s auf www.mietenstopp.de.

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Offener Brief an Justizminister Dr. Marco Buschmann

Mietervereine, Wohlfahrts- und Jurist*innenverbände fordern eine deutliche Verbesserung des Kündigungsschutzes

Steigende Energiepreise und eine hohe Inflation bringen viele Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen.
Spätestens mit den nächsten Heizkostenabrechnungen drohen Zahlungsrückstände, die im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen können, so dass vielen Menschen der Verlust von Wohnraum drohen könnte.
"Ein effektiver Kündigungsschutz ist dringend nötig" fordern daher Mietervereine, Wohlfahrts- und Jurist*innenverbände in einem gemeinsamen "Offenen Brief" an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.
Zwar diskutiert die Bundesregierung derzeit einen temporären Schutz durch Kündigungsmoratorien. Das ist aus Sicht der Unterzeichner*innen des offenen Briefes nicht genug: Ebenso wichtig wäre die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch Ausgleich des Mietrückstands abzuwenden.
Bislang kann durch eine Nachzahlung des Mietrückstands nur die fristlose Kündigung geheilt werden, während die oft gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen bleibt.
Der Wohnungsverlust droht dann ein paar Monate später, obwohl der Mietrückstand beglichen wurde. [ weiterlesen... ]



Heizkostenexplosion - Was muss ich jetzt tun? Wer kann mir helfen?

(dmb) Gas- und Ölpreise sind auf einem Rekordniveau - viele Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Vermieterinnen und Vermieter reichen die Kosten für Heizung und Warmwasser im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an ihre Mieterinnen und Mieter durch. Diesen droht daher insbesondere im Jahr 2023, also in dem Jahr, in dem sie die Abrechnung für 2022 bekommen werden, eine hohe Nachzahlung. Viele Mieterinnen und Mieter haben bereits Aufforderungen zur Erhöhung ihrer Abschlagszahlungen an den Vermieter oder die Vermieterin zur Deckung der Preisanstiege erhalten.

Einige Wohnungsunternehmen gehen dabei jetzt schon von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten aus. Wie hoch die Nachzahlungen im Einzelfall konkret ausfallen werden, lässt sich aus Sicht des Deutschen Mieterbundes derzeit noch nicht belastbar darstellen. Denn die Höhe der Nachzahlung hängt natürlich nicht nur von den Preisen, sondern auch vom individuellen Verbrauchsverhalten und der Höhe der Vorauszahlungen ab. Dennoch ist für die meisten Mieterhaushalte allein aufgrund der aktuellen Preissteigerungen für Öl und Gas mit einer deutlich erhöhten Nachzahlung spätestens im Jahr 2023 zu rechnen.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen:

Mit welchen Summen muss ich rechnen?

Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BEDW) stieg der Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern zum Jahresbeginn 2022 um 83 % an, von 6,47 Cent/kWh auf durchschnittlich 11,84 Cent/kWh. Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss nochmal mit höheren Preisen rechnen. Rund die Hälfte der rund 43 Mio. Wohnungen werden mit Gas beheizt, rund 25 % mit Heizöl. Hinzukommt Fernwärme, die ca. 14 % aller Wohnungen mit Wärme versorgt und für welche Erdgas als Brennstoff ebenfalls eine zentrale Rolle spielt. Das bedeutet, von den Preisanstiegen für Öl und Gas werden unmittelbar bis zu 90 % aller Wohnungen und damit fast alle Mieterinnen und Mieter betroffen sein. Die Stiftung Warentest bietet aktuell einen Nachzahlungsrechner für Heizkosten an, um zumindest abschätzen zu können, womit Sie rechnen müssen. Sie finden den Rechner hier.

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich ab sofort eine höhere Vorauszahlung auf die Nebenkosten leiste. Muss ich dem zustimmen?

Nein. Einen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen hat der Vermieter oder die Vermieterin nur nach Rechnungslegung, sprich nachdem er bzw. sie dem Mieter oder der Mieterin eine formal und inhaltlich korrekte Abrechnung über die Nebenkosten zugestellt hat.

Ergibt diese Abrechnung einen Saldo zulasten des Mieters bzw. der Mieterin und ist davon auszugehen, dass die Beibehaltung der bisherigen Vorauszahlungen auch in Zukunft nicht ausreichen wird, darf der Vermietende vom Mieter bzw. der Mieterin die Zahlung entsprechend höherer Vorauszahlungen verlangen.

Die Höhe einer monatlichen Vorauszahlung ergibt sich aus dem Ergebnis der Jahresabrechnung geteilt durch zwölf. Vermieterinnen und Vermieter dürfen zwar bei der Erhöhung keinen allgemeinen Sicherheitszuschlag, z.B. von 10 % für allgemeine Kostensteigerungen vornehmen. Ist allerdings klar und nachweisbar, dass die Kosten steigen oder bereits gestiegen sind, können sie diese Kostensteigerung in die künftige Erhöhung des monatlichen Abschlags einbeziehen.

Das bedeutet: Erhalten Sie im Laufe des Jahres 2022 ihre Abrechnung für das Jahr 2021 und ergibt diese einen Saldo zu Ihren Lasten, kann der Vermieter oder die Vermieterin von Ihnen die Zahlung entsprechend höherer Vorauszahlungen verlangen. Auch wenn die Abrechnung für 2021 keine nennenswerte Nachzahlung ausweist, darf der Vermieter bzw. die Vermieterin die aktuelle Steigerung der Energiepreise in die künftige monatliche Vorauszahlung mit einkalkulieren, d.h. eine Erhöhung verlangen.

Eine Begründung der Erhöhung durch den Vermieter oder die Vermieterin ist grundsätzlich nicht erforderlich. Addiert der Vermietende aber einen Zuschlag aufgrund gestiegener Energiekosten, müssen die maßgeblichen Umstände dem Mieter bzw. der Mieterin erläutert werden.

Tipp: Mieterinnen und Mieter sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass der Vermieter bzw. die Vermieterin ihnen erläutert, auf welcher Grundlage die Erhöhung berechnet wurde. Dafür müssen Vermieter:innen den Mieter:innen aus Sicht des Deutschen Mieterbundes auch die Verträge und Rechnungen mit den Energiedienstleistern vorlegen. Mieter:innen sollten diese auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass Vermieter:innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten müssen, preisgünstig einzukaufen und Preisvergleiche anzustellen.

Hinweis: Der Vermieter bzw. die Vermieterin hat das Recht auf Anpassung der Vorauszahlung nach Abrechnungslegung nur ein Mal pro Abrechnungsjahr. Eine weitere Anpassung im laufenden Jahr ist ausgeschlossen. Die Erhöhung muss dem Mieter bzw. der Mieterin in Textform, also bspw. per Mail, mitgeteilt werden. Ob der Mieter bzw. die Mieterin die erhöhten Vorauszahlungen mit der nächsten oder erst übernächsten Miete schuldet ist höchstrichterlich nicht geklärt. Um kein Risiko einzugehen, sollten Mieter:innen die erhöhten Vorauszahlungen daher am besten mit der nächsten Monatsmiete überweisen.

Sollte ich besser Geld zurücklegen oder höhere Vorauszahlungen zahlen?

Um auf die gestiegenen Energiepreise und die aller Voraussicht nach erhöhten Nachzahlungsbeträge spätestens in 2023 vorbereitet zu sein, sollten Mieter:innen, sofern sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind, jetzt entweder Geld zurücklegen, also ansparen, oder erhöhte Vorauszahlungen an ihre Vermieter:innen leisten. Denn natürlich können Mieter:innen - unabhängig von einem Anspruch des Vermieters bzw. der Vermieterin auf Zahlung erhöhter Vorauszahlungen - jederzeit freiwillig mit dem Vermieter oder der Vermieterin vereinbaren, höhere Vorauszahlungen zu leisten.

Die Vor- und Nachteile der beiden Varianten (Rücklage oder erhöhte Vorauszahlungen) sollte der Mieter bzw. die Mieterin kennen und berücksichtigen:

Vorteil Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung:

Der Mieter bzw. die Mieterin überweist dem Vermieter bzw. der Vermieterin einen höheren Betrag und schmälert so im besten Fall den Nachzahlungsbetrag auf null. Der „dicke“ Hammer bei der Jahresabrechnung bleibt so im Idealfall aus.

Nachteile Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung:

Das Geld liegt beim Vermieter bzw. der Vermieterin. Ergibt die Abrechnung durch die erhöhten Vorauszahlungen ein Guthaben, muss der Mieter oder die Mieterin im Zweifel auf Herausgabe des Guthabens klagen, wenn der Vermieter bzw. die Vermieterin das Guthaben nicht „freiwillig“ herausgibt. Streitigkeiten um die Rückzahlung von Nebenkostenguthaben sind leider nicht unüblich und kosten Zeit, Geld und Nerven.

Weiterhin ist zu bedenken, dass die Nichtzahlung oder nur teilweise Zahlung der erhöhten Vorauszahlungen zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann, sobald die rückständige Summe einen Betrag von mehr als einer Monatsmiete erreicht. Vereinbaren die Mietvertragsparteien also die Zahlung erhöhter monatlicher Vorauszahlungen und schätzt der Mieter oder die Mieterin die eigenen finanziellen Möglichkeiten falsch ein, kann also die Erhöhung doch nicht zahlen, droht sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrages. An dieses Risiko sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt denken, bevor sie vorschnell einer Erhöhung zusagen.

Vorteil Rücklage beim Mieter:

Mieterinnen und Mieter haben das Geld in der „eigenen“ Hand. Kommt es zur Nachzahlung und hat die Überprüfung der Abrechnung durch den Mieter bzw. die Mieterin ergeben, dass der Betrag korrekt ist, können die Schulden beim Vermieter bzw. der Vermieterin sofort beglichen werden.

Hinweis: Mieterinnen und Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung immer überprüfen bzw. überprüfen lassen. Denn Nebenkostenabrechnungen sind oft falsch und für juristische Laien auch nur schwer nachzuvollziehen. Hilfe bei der Überprüfung der Heizkostenabrechnung erhalten Mieter:innen bei uns. Werden Sie Mitglied!

Ich bin wirtschaftlich weder dazu in der Lage, Geld zurückzulegen noch höhere Vorauszahlungen an meinen Vermieter zu zahlen. Was kann ich tun?

Sie sollten in jedem Fall frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder der Vermieterin suchen. Im Idealfall können Sie sich auf eine Rückzahlungsmodalität - bspw. Ratenzahlung - einigen, wenn die Abrechnung einen Saldo zu Ihren Lasten ergibt. Mieterinnen und Mieter sollten sich bei ihrem Mieterverein erkundigen, ob es staatliche Unterstützung für sie gibt und wie ihnen geholfen werden kann. Durch die Beantragung von Wohngeld und anderen staatlichen Zuschüssen können Mieterinnen und Mieter konkrete Hilfe erhalten.

Ich habe die Nebenkostenabrechnung erhalten. Wie lange Zeit habe ich, den Saldo zu bezahlen?

Ist die Abrechnung korrekt, haben Mieterinnen und Mieter in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung Zeit, den Saldo zu begleichen. Auf jeden Fall sollten sie die Abrechnung überprüfen bzw. überprüfen lassen und etwaige Einwände schnellstmöglich dem Vermieter bzw. der Vermieterin mitteilen.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich den Saldo nicht rechtzeitig bezahle?

Das ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Es gibt allerdings Urteile von Amts- und Landgerichten, nach der auch die Nichtzahlung eines Nachzahlungsbetrages zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann. Um dieses Risiko auszuschließen, sollten Mieterinnen und Mieter daher entweder Geld zurücklegen, wenn sie es finanziell stemmen können, oder frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder der Vermieterin suchen und bspw. eine Rückzahlung in Raten vereinbaren.

Aus Beweisgründen sollte diese Vereinbarung am besten schriftlich erfolgen.





Deutscher Mieterbund begrüßt Wohngeldreform und sieht Verbesserungsbedarf
Wohngeldreform nur eine Seite der Medaille – strengeres Mietpreisrecht nötig


Der Deutsche Mieterbund begrüßt die geplante Reform des Wohngeldes, denn sie enthält deutliche Verbesserungen für Wohngeldempfängerinnen und –empfänger. So sollen das Wohngeld verdoppelt und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie die vom Deutschen Mieterbund seit langem gefordert.

Die ausführliche Stellungnahme des DMB finden Sie hier.

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Weiterentwicklung Verbraucherpolitische Strategie

Die Regierung des Landes Brandenburg will die Verbraucherpolitische Strategie weiterentwickeln. Vereine, Verbände und die Bürger sind aufgerufen sich zu beteiligen.

Unter www.verbraucherdialog-brandenburg.de kann zwischen fünf Themenfeldern gewählt werden. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse besteht die Möglichkeit der Kommentierung. Die Teilnahme endet am 24.Juni 2022.

Wir empfehlen die Beteiligung.





Stromzähler-Austausch:

Bis 2032 sollen flächendeckend digitale Stromzähler in Betrieb sein. Deshalb schreibt der Gesetzgeber ab 2017 den schrittweisen Austausch der analogen Zähler vor.

Der Austausch von analogen Hauslichtstromzählern (Ferraris-Zähler) durch eine moderne Messeinrichtungen in Mehrfamilienhäusern mit sogenannten Hauslichtzählern würden die Hausbeleuchtungskosten um ca. 25 % erhöhen.
Mit einer Petition wird gefordert, dass eine Ausnahme zum Zählerwechsels nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Hauslichtzähler beschlossen wird.

Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift

zur Online petition

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Bundesweiter Heizspiegel veröffentlicht

790 Euro – so hoch waren die durchschnittlichen Heizkosten in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit Erdgas-Zentralheizung im vergangenen Jahr. Während in energetisch guten Häusern 520 Euro gezahlt wurden, mussten Bewohner von energetisch schlechteren Wohnungen 1.110 Euro zahlen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel.
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Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

(dmb)Mieter zahlen in Brandenburg im Durchschnitt 2,23 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten. Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Das ist deutlich mehr als die …mehr

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