Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024

Der derzeitige Mietspiegel der Stadt Brandenburg an der Havel läuft zum 30. Juni 2024 aus.
Damit Vermietenden, Mietenden und allen anderen am Wohnungsmarkt Interessierten auch weiterhin eine aktuelle Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Verfügung steht, wird ein neuer Mietspiegel für die Stadt Brandenburg erstellt.
Der Mietspiegel wird eine gründliche Analyse der aktuellen Mietpreise und eine sorgfältige Datenerhebung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse aktuell und verlässlich sind, wird eine Mietspiegelbefragung für den neuen Mietspiegel vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt.
Haben Sie in den letzten 6 Jahren eine neue Wohnung bezogen oder wurde nach dem 2. Januar 2018 Ihre Grundmiete erhöht, beteiligen Sie sich bitte an der

Umfrage für Mieterinnen und Mieter



Tipps zur Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens.


- Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben werden. Textform ist zulässig.

- Die Jahressperrfrist muss eingehalten werden. Frühestens 1 Jahr nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter eine neue Vergleichsmietenerhöhung zuschicken.

- Kappungsgrenze ist zu beachten. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. Die Miete darf dabei aber nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus gehen.

- Vergleichsmietenerhöhungen sind ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder Indexmietvertrag oder ein Zeitmietvertrag mit „Festmiete“ abgeschlossen ist.

- Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen immer begründet werden.

- Zulässige Begründungsmittel sind: Mietspiegel oder Mietdatenbank oder Sachverständigen-Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen.

- Existiert vor Ort ein qualifizierter Mietspiegel, muss der Vermieter seine Mieterhöhungserklärung mit diesem Zahlenwerk begründen.

- Stützt er seine Mieterhöhungserklärung auf Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigen-Gutachten, muss er dem Mieter zumindest zusätzlich die Zahlen des qualifizierten Mietspiegels mitteilen.

- Wohnfläche mit entscheidend: Nicht nur der Quadratmeterpreis laut Mietspiegel, auch die Wohnfläche entscheidet, wie viel Miete letztendlich zu zahlen ist. Nachmessen kann sich hier lohnen.

- Überlegungsfrist: Der Mieter hat ausreichend Zeit zu prüfen, ob er der Mieterhöhung zustimmen muss oder nicht. Die Überlegungsfrist läuft den Rest des Monats, in dem er das Mieterhöhungsschreiben erhalten hat und zusätzlich noch 2 weitere Monate.

- Der Mieter kann der vom Vermieter geforderten Mieterhöhung auch nur zu einem Teil zustimmen, wenn die Erhöhung nicht in Gänze berechtigt ist. Eine teilweise Zustimmung kann aber dazu führen, dass die Kosten eines Zustimmungsprozesses vom Mieter trotz teilweisen Zahlung des Erhöhungsbetrages vollständig getragen werden müssen.

Hier finden Sie unser Info-Blatt zum Thema Mieterhöhung

Mietspiegel der Stadt Brandenburg

Der Mietspiegel 2022 ist der achte Mietspiegel in Folge und löst den Mietspiegel 2018 und dessen Fortschreibung aus dem Jahr 2020 ab (Chronik der Mietspiegel).