Heizkostensteigerung beschlossen!
Mieter in Deutschland müssen sich darauf einstellen, dass ihre Heizkosten stark ansteigen werden.
Eine neue Studie des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz zeigt auf, dass die Einführung des europäischen Emissionshandels im Gebäudesektor ab 2027 zu massiv steigenden Heizkosten führen wird.
Dies trifft vor allem die Menschen, die in schlecht sanierten Häusern wohnen.
Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in den Klimazielen der Europäischen Union, die bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 anstreben. Der Gebäudesektor spielt dabei eine entscheidende Rolle. Dieser macht einen beträchtlichen Anteil der klimaschädlichen Emissionen in Europa aus.
Das neue europäische Emission Trading System II (EU ETS 2) soll fossile Brennstoffe verteuern und den Markt zur Nutzung umweltfreundlicher Alternativen bewegen.
Der CO2-Preis, der aktuell in Deutschland bei 45 Euro pro Tonne liegt, wird sich zukünftig am Markt orientieren, wodurch genaue Prognosen schwierig werden.
Das Münchner Forschungsinstitut für Wärmeschutz hat dennoch eine Einschätzung vorgenommen:
Die Zusatzkosten könnten für ein Wohnhaus mit 100 Quadratmetern und schlechter Effizienzklasse (G) bis zu 1.815 Euro jährlich bei Gasheizung und 2407 Euro bei Ölheizung betragen.
Vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern sind betroffen. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung in Energieeffizienzklasse G könnten die jährlichen Zusatzkosten je nach Heizungsart bis zu 753 Euro (Gas) und 999 Euro (Öl) betragen. In besser sanierten Gebäuden fallen die zusätzlichen CO2-Kosten niedriger aus.
Mieter müssen sich auf höhere Ausgaben einstellen, sobald die beschlossenen Änderungen des Emissionshandels greifen.
Energetische Modernisierungen im Wohnungsbestand ziehen in der Regel Mieterhöhungen zwischen 2 und 3 Euro/m² nach sich.
Selbst wenn es zu einer Reduzierung der Heizkosten um 50 bis 60 Prozent kämme, erhöhen sich die Wohnkosten damit um 20 bis 30 Prozent.
Die Wohnkostenbelastung wird von derzeit durchschnittlich 30 Prozent auf voraussichtlich 35 bis 38 Prozent steigen!
Weitere Kostensteigerungen unvermeidlich
Die Steigerung der Energiekosten wird unvermeidlich auch zu Erhöhungen bei öffentlichen Gebühren wie zum Beispiel für die Müllentsorgung, die Straßenreinigung, sowie die Wasserver- und Entsorgung führen.
Bei wegeintensiven Betriebskosten wie zum Beispiel die Wartung von Aufzügen oder das Bereitstellen von Mülltonnen ist ebenfalls mit Kostenerhöhungen zu rechnen.
Geplant ist auch, dass Verbraucher für intelligenten Stromzähler statt wie bisher 20,- Euro zuküftig 150,- Euro im Jahr zahlen müssen.
Kostensteigerungen beim Gaspreis
Ab Januar 2025 drohen flächendeckende Gaspreiserhöhungen. Der Grund sind Erhöhungen der Gasnetzgebühren von bis zu 56 Prozent. Das hat eine Untersuchung des Vergleichsportals Verivox der bereits veröffentlichten Gasnetzgebühren für das Jahr 2025 ergeben. Im Durchschnitt steigen die Gasnetzentgelte am stärksten bisher in Sachsen-Anhalt (+43 Prozent), Brandenburg (+39 Prozent) sowie in Sachsen (+34 Prozent). Doch auch in Niedersachsen (+30 Prozent), Bremen (+29 Prozent) und Baden-Württemberg (+24 Prozent) zeichnen sich deutliche Kostensteigerungen ab.
Das ist möglich dank neuer Abschreibungsregeln, die von der als Regulierungsbehörde zuständigen Bundesnetzagentur im September 2024 festgelegt wurden. Gasnetzbetreiber können jetzt schon eine mögliche Stilllegung ihrer Gasnetze ab frühestens 2035 in ihre Abschreibungen einkalkulieren, was zu einem Anstieg der Gasnetzentgelte führt.
Faire Kostenregelung bei Fernwärme dringend erforderlich
Aufgrund der Bemühungen, die Heizwärme möglichst klimafreundlich zu erzeugen, steigt der Anteil der Fernwärme wieder an. Deshalb ist es besonders ärgerlich, dass der Referentenentwurf zur Reform der Fernwärmeverordnung den Versorgern ermöglicht, überhöhte Kosten abzurechnen.
Es fehlt bislang an einem schlüssigen Konzept, wie Investitionen in den Ausbau des Fernwärmenetzes finanziert werden sollen, ohne sie auf die Endverbraucher allein abzuwälzen.
Es muss dafür gesorgt werden, dass bei der Reform der Fernwärmeverordnung, die Preisgestaltung im Fernwärmemarkt stärker reguliert und unabhängig kontrolliert wird, um die Interessen von Mieterinnen und Mietern sowohl als Direktkunden eines Fernwärmeversorgers als auch indirekt im Falle einer Wärmeversorgung über Vermietende wirkungsvoll zu schützen.
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