Beiträge und Gebühren
| Aufnahmegebühr | 25,- Euro |
| Aufnahmegebühr ermäßigt* | 15,- Euro |
| Mitgliedsbeitrag jährlich | 75,- Euro |
| Mitgliedsbeitrag ermäßigt* | 45,- Euro |
| Rechtsschutzversicherung (wählbar) | 22,- Euro |
*auf Antrag, bei Nachweis eines Haushaltseinkommens abzgl. Warmmiete bis 500,- €
Im Jahr des Beitritts ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis zum Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitritt erfolgt, zu entrichten.
Personen, die mit dem Mitglied einen gemeinsamen Haushalt führen, sind beitragsfrei in die Mitgliedschaft eingeschlossen.
| Schriftsatzgebühr (Anfertigung kurzer Schreiben im Namen des Mitgliedes) | 1,- bis 120,- Euro |
| Rechtsbesorgung (bei Übernahme der außergerichtlichen Vertretung) | 20,- bis 120,- Euro |
| Hausbesichtigungen (nach Entfernung zum Besichtigungsort) | 20,- bis 120,- Euro |
Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind
keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.
| Mahngebühren | |
| erste Mahnung | 5,- Euro |
| zweite Mahnung | 5,- Euro |
Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.