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Beiträge und Gebühren

Aufnahmegebühr
25,- Euro
Aufnahmegebühr ermäßigt*
15,- Euro

Mitgliedsbeitrag jährlich
75,- Euro
Mitgliedsbeitrag ermäßigt*
45,- Euro

Rechtsschutzversicherung (wählbar)
22,- Euro


*auf Antrag, bei Nachweis eines Haushaltseinkommens abzgl. Warmmiete bis 500,- €

Im Jahr des Beitritts ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis zum Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitritt erfolgt, zu entrichten.

Personen, die mit dem Mitglied einen gemeinsamen Haushalt führen, sind beitragsfrei in die Mitgliedschaft eingeschlossen.

Schriftsatzgebühr
(Anfertigung kurzer Schreiben im Namen des Mitgliedes)

1,- bis 120,- Euro
Rechtsbesorgung
(bei Übernahme der außergerichtlichen Vertretung)

20,- bis 120,- Euro
Hausbesichtigungen
(nach Entfernung zum Besichtigungsort)

20,- bis 120,- Euro


Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind
keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.

Mahngebühren

erste Mahnung
5,- Euro
zweite Mahnung
5,- Euro


Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.