Beiträge und Gebühren
| Aufnahmegebühr | 25,- Euro | 
| Aufnahmegebühr ermäßigt* | 15,- Euro | 
| Mitgliedsbeitrag jährlich | 75,- Euro | 
| Mitgliedsbeitrag ermäßigt* | 45,- Euro | 
| Rechtsschutzversicherung (wählbar) | 22,- Euro | 
*auf Antrag, bei Nachweis eines Haushaltseinkommens abzgl. Warmmiete bis 500,- €
Im Jahr des Beitritts ist der Jahresbeitrag anteilig - bezogen auf die restlichen Quartale bis zum Jahresende - unter voller Anrechnung des Quartals, in dem der Beitritt erfolgt, zu entrichten.
Personen, die mit dem Mitglied einen gemeinsamen Haushalt führen, sind beitragsfrei in die Mitgliedschaft eingeschlossen.
| Schriftsatzgebühr (Anfertigung kurzer Schreiben im Namen des Mitgliedes)  | 1,- bis 120,- Euro | 
| Rechtsbesorgung (bei Übernahme der außergerichtlichen Vertretung)  | 20,- bis 120,- Euro | 
| Hausbesichtigungen (nach Entfernung zum Besichtigungsort)  | 20,- bis 120,- Euro | 
Gebührenpflichtige Leistungen müssen vom Mitglied mit dem Berater vereinbart werden und sind
keine satzungsgemäßen Pflichtleistungen des Vereins.
| Mahngebühren | |
| erste Mahnung | 5,- Euro | 
| zweite Mahnung | 5,- Euro | 
Beiträge und Gebühren werden im Einzugsverfahren erhoben.